Rentenberatung

COMPANY-PENSION-TRUST
Vertrauensvolle Rechtsberatung mit Spezialisierung auf Ihre
Betriebs-Renten-Sicherheit

Wir sind Rentenberater

Als registrierte Rentenberater sind wir unabhängig und vertreten die Interessen unserer Mandanten. Wir sind spezialisiert auf betriebliche Versorgungssysteme und die gesetzl.  Sozial- & Rentenversicherung. Qualifikation und Erfahrung zeichnen uns aus. Wir vereinen das Wissen von staatlicher und privater Versicherung.

Unser Ziel ist die
ganzheitliche Beratung

Wir verfolgen den ganzheitlichen Ansatz. Was im Beitragsrecht der DRV gilt, ist nicht deckungsgleich mit der Krankenversicherung. Steuerrecht und Arbeitsrecht haben wieder unterschiedliche Sichtweisen. Wir haben Ihre gesamte Versorgung fachübergreifend im Blick.

Wir beraten, prüfen und erledigen

Beratungsleistung nach Auftragsstufe

01.

Statusklärung & Beratung

Nach der Erstberatung erledigen wir Ihren konkreten Sachverhalt inkl. Kontenklärungsverfahren.

02.

Strategie & Entwicklung

Nach der Statusklärung entwickeln wir gemeinsam Ihre Handlungsoptionen und unterstützen Sie im weiteren Prozess.

03.

Konzept & Prognose

Als Ergänzung bieten wir Ihnen eine Vorsorgeanalyse mit Prognose und gutachterlichem Konzept.

Was uns ausmacht?

Wir beraten Sie ganzheitlich:

Wir erklären und beraten so einfach wie möglich, damit die teilweise schwierigen Begrifflichkeiten verstehbar werden. Wir versuchen das Komplexe, einfach darzustellen, soweit es der Rechtsrahmen zulässt.

Wir arbeiten korrekt und zuverlässig im Gesamtumfeld des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts.

Wir sind spezialisiert in den Querschnittsthemen Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht.

Auf uns können Sie sich verlassen!

Unsere registrierten Rentenberater sind diplomierte Sozialversicherungsexperten und erfahrene Spezialisten für betriebliche Altersversorgung.

Wir verbinden das staatliche Renten- und Sozialversicherungsrecht mit den Besonderheiten des Betriebsrentenrechts.

Dabei verknüpfen wir die Regelungen der Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Schwerbehinderung und Teilhabe mit dem speziellen Arbeits-, Tarif- und Steuerrecht der betrieblichen Versorgung.

Wir halten die Kosten klar und effizient.

Feste Vergütungsvereinbarungen, ohne Zusatzkosten, Auslagen oder versteckte Gebühren.

Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei!

Die Erstberatung kostet 150 €.

Wählen Sie Ihren Beratungsumfang nach Auftragsstufe 1, 2 oder 3 aus.

Das Honorar für jede Stufe beträgt 350 €.

Wir beraten Sie gerne zum Auftragsumfang.

Ab Stufe 2 wird die Erstberatung angerechnet.

Die Gebührenabrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ist möglich.

Expertise in Zahlen
durch mehr als

100
Jahre Erfahrung
1
Vorträge & Schulungen
1
Gespräche & Beratungen

Erste Einschätzung? Erstes Telefonat ist kostenfrei!

Die Erstberatung wird i. d. R. im Rahmen eines Mandats abgerechnet. Eine erste Einschätzung können wir nach 15 Minuten geben. Dann entscheiden Sie! Nutzen Sie unsere kostenfreie 15 Minuten-Einschätzung für Ihr Anliegen.

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